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Ausschluss des Widerrufsrechts für Führungen

Bei den von uns angebotenen Führungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht

Nach § 312g Absatz 2 BGB besteht für diese Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.